Schul- und Hausordnung

 

Leitgedanken


Die Schul- und Hausordnung gibt Regeln für das Zusammen-leben in der Schule und fördert das Erlernen demokratischer Lebensgrundsätze.

 
Wir achten alle diese Grundregeln der Zusammenarbeit, des gemeinsamen Miteinanders und die Würde jedes Einzelnen. Wir gehen höflich und verständnisvoll miteinander um. Gewaltlosigkeit – auch in der Sprache – ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer Schulatmosphäre, die von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem freundlichen Klima geprägt ist.

 

Lehrer, Schüler (Die im Weiteren verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.) und Eltern tragen für Unterricht und sonstige schulische Veranstaltungen gemeinsame Verantwortung. Dazu gehören gegenseitige Achtung und Beistand. Der Stärkere soll dem Schwächeren helfen, keiner soll den Anderen herabsetzen.

 

Das bedeutet, dass man gelegentlich auch persönliche Einschränkungen hinnehmen und Konflikte aushalten muss. Diese Fähigkeit, mit Konflikten umzugehen, kann man nur lernen, indem man sich täglich neu bemüht.

 

Voraussetzung hierfür sind Höflichkeit, Toleranz sowie Ehrlichkeit und Kritikfähigkeit sich selbst und anderen gegenüber.
Um sich in der Schule wohlfühlen zu können, ist es wichtig, mit den uns überlassenen Räumen und Materialien sorgfältig umzugehen. Eine ansprechende Atmosphäre und schöne Lernmaterialien tragen viel zum erfolgreichen Lernen bei und sollten deshalb werterhaltend behandelt werden.

 

 

1. Schulgelände:

 

Unser Schulgelände umfasst das eigentliche Schulgebäude, die Sporthalle, die Bushaltestelle, die Pausenhöfe, den Bewegungsplatz und den Sportplatz.

 

Begrenzung im Süden:

Aschenbahn, Schulstraße

(einschließlich Wartehäuschen)

Begrenzung im Westen:

Grenze Kindergarten

Begrenzung im Osten:

Östliche Begrenzung des Kleinspielfeldes

Begrenzung im Norden:

Zufahrt Schulküche, Eichhaldenweg,

SKF-Vereinsheim

 

2. Schulweg - Schulbeginn und -ende:

 

§  Nur Schüler, die die Fahrradprüfung abgelegt haben, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule fahren (über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung). Die Fahrräder werden im Fahrradständer hinter dem Wartehäuschen abgestellt.

 

      §   Auf dem Schulgelände werden keine Mofas und Mopeds benutzt.

 

§  Grundschüler benutzen den Haupteingang, Hauptschüler im Allgemeinen den hinteren Eingang beim Physiksaal.

 

§  Fahrschüler (bei Ankunft vor 7.30 Uhr) können sich im Klassenzimmer aufhalten.

 

§  Die Schule wird allgemein ab 7.30 Uhr geöffnet (in der 2.Std. ab 8.30 Uhr).

 

§  Fichtenberger Schüler sollen sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn (mind. 5 Minuten vorher)  im Klassen-zimmer einfinden, nach Unterrichtsschluss verlassen sie umgehend das Schulgelände (einschl. der Bushaltestelle).

 

§  Auswärtige Schüler können sich während der Mittags-pause im Klassenzimmer oder sofern gegeben,  im Aufenthaltsraum aufhalten. Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet.

 

3. Schulpflicht:

 

Sollte ein Schüler erkranken, entschuldigen ihn die Erziehungsberechtigten am 1. Tag der Erkrankung bis zur großen Pause (10.10 Uhr) fernmündlich, die schriftliche Entschuldigung erfolgt am 1. Tag nach Beendigung der Krankheit.

 

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig beim Klassenlehrer, in allen übrigen Fällen beim Schulleiter beantragen.

 

4. Unterricht:

 

Der Unterricht beginnt in der 1. Stunde um 7.45 Uhr (Aufsicht ab 7.15 Uhr). Sollte 5 Minuten nach dem Beginn der Stunde kein Lehrer erschienen sein, meldet dies der/die Klassensprecher/in im Rektorat.

 

5. Pausen:

 

Der Klassenlehrer (evtl. Fachlehrer) legt die Pausenzeit fest, wenn er in der Folgestunde in der gleichen Klasse unterrichtet. Die Flure sind während der Pausen keine Aufenthaltsräume; lediglich während der Unterrichtsstunden können Flure zum Arbeiten benutzt werden. Es herrscht Ruhe; die Schüler halten sich bei geschlossenen Türen im Klassenzimmer auf.

 

In der großen Pause verlassen alle Schüler das Schulgebäude. Jede Lehrkraft sorgt dafür, dass der Raum gelüftet wird und verlässt ihn als Letzter. Diese Regelung gilt auch für das Unterrichtsende. Aufstuhlen nicht vergessen!

 

Während der großen Pause können Schüler je nach Wetterlage Spielgeräte der Schule benutzen.

 

Benutzung des Pausengeländes: Bewegungsplatz (bis Klasse 4), Sportplatz und Kleinspielfeld und sonstige Grünflächen werden nur bei trockenem Boden betreten, im Winter auch bei dichter Schneedecke. Entscheidung durch die Aufsichtspersonen!

 

Die Schüler/innen halten sich auf dem Pausengelände auf und verlassen dieses nicht, über notwendige Ausnahmen entscheidet der Klassen- bzw. Fachlehrer.

 

Während der großen Pause führen zwei Lehrkräfte Aufsicht.

 

Beim Pausenverkauf stellen sich Grund- und Hauptschüler in zwei Reihen getrennt hintereinander auf.

 

6. Kleidung:

 

Alle Schüler kommen ordentlich und sauber gekleidet zur Schule.

 

Wir dulden nicht, dass vor allem Werkrealschüler sich mit Kleidungsstücken in der Schule aufhalten, die ethisch, moralisch oder politisch nicht den Anforderungen einer Schule entsprechen. Damit sind insbesondere Aufdrucke auf Kleidung bzw. zu knappe Kleidungsstücke gemeint.

 

Im entsprechenden Fall erhalten die Schüler ein Schul-T-Shirt zum Überziehen.

 

7. Schule und Jugendschutz

 

Auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen (z.B. Abschlussfeier, Klassenfahrten, Schülerdiscos) ist für Schüler der Konsum von Zigaretten, Alkohol und anderen Suchtmitteln bzw. Drogen strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden von der Schulleitung angemessene Erziehungs- oder / und Strafmaßnahmen ergriffen.

 

8. Handys und andere digitale End- bzw. Audiogeräte

 

Schüler dürfen ihre Handys / Smartphones etc. mit in die Schule bringen. In der Schule müssen sie jedoch ausgeschaltet sein.

 

Am Anfang des Unterrichts sammeln die Lehrer der Werkrealschule alle mitgebrachten Handys ein und verwahren sie in einer „Handybox“.

 

So ist gewährleistet, dass der Unterricht nicht gestört und die Schüler nicht abgelenkt werden.

 

Am Ende des Unterrichtstages teilt der jeweilig unterrichtende Lehrer die Handys wieder aus.

 

Haben Schüler Nachmittagsunterricht, erhalten sie ihre Handys über die Mittagspause zurück - geben Sie dann aber wieder ab, wenn der Unterricht beginnt.

 

9. Toiletten:

 

Die Toiletten auf der Schulhofseite werden von den Werkrealschülern benutzt, während der großen Pause auch von den Grundschülern.

 

Die Toiletten im Innenbereich werden während der kleinen Pausen ausschließlich von Grundschülern benutzt.

 

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!

 

10. Fachräume:

 

Fachräume und Sporthalle werden nur im Beisein des Fachlehrers betreten, auf den ruhig vor der Tür gewartet wird (evtl. Abholung im Klassenzimmer, nach Absprache mit dem Fachlehrer).

 

11. Sicherheit im Schulalltag:

 

In unserer Schule sind viele Schüler. Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Deshalb darf keiner dem anderen wehtun, ihn quälen oder schlagen!

 

Aus Sicherheitsgründen und wegen Verletzungsgefahr halten wir uns während der Schulzeit an folgende Regeln:

 

§  Im Schulgebäude nicht toben und rennen!

 

§  Nicht auf Treppengeländern rutschen!

 

§  Nicht auf Heizkörpern und Fensterbrüstungen sitzen!

 

§  Keine Gegenstände aus dem Fenster werfen!

 

§  Keine Steine oder Schneebälle werfen und nicht schleifen!

 

§  Auf dem Schulhof nicht mit dem Fahrrad, Rollschuhen und Skateboards fahren!

 

§  Auf dem Pausenhof nicht Fußball spielen!

 

§  In die Schule keine gefährlichen Gegenstände mitbringen!

 

§  Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

§  Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Die Schule haftet nicht für das Eigentum von Schülern.

 

12. Verstoß gegen die Haus- und Schulordnung:

 

Die Schul- und Hausordnung ist eine notwendige Regelung (vgl. Schulgesetz). Verstöße gegen sie sollten im Interesse von uns allen vermieden werden. Zur Durchsetzung müssen aber notfalls auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.

 

 

Diese überarbeitete Schul- und Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen. Schulkonferenz und Schülermitverantwortung stimmten zu.

Sie tritt am 13.12.2019 in Kraft.

 

A. Haller, Rektor

 

 

 

Unsere Schulordnung zum Download finden Sie hier.